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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Internet-, TV- und Telefonprodukte über Kabel- und Funknetz der EPNET GmbH & CO KG

Stand: 01.02.2011

1. Vertragsparteien

Dieser Vertrag wird zwischen der EPNET GmbH & CO KG in 4240 Freistadt, Industriestraße 6 (Tel.:07942/21414-0, FAX: 07942/21414-9, office@epnet.at) kurz im Folgenden EPNET genannt und dem Kunden abgeschlossen. Die gegenseitige Vertragsannahme erfolgt durch Freischaltung (Aktivierung) des jeweiligen Dienstes. Als Voraussetzung für einen Breitband Internet Zugang über EPNET gilt ein Kabel TV Zugang in Freistadt, Lasberg oder Waldburg. Alternative ist ein Wlan Zugang in den von EPNET versorgten Gebieten. Frist bei Internetzugängen: Nach Überprüfung der Anschlussmöglichkeit (Feldstärke bei Funkanschlüssen), sowie nach der Montage der Endgeräte durch den Kunden, erfolgt die Fertigstellung und Freischaltung spätestens nach 3 Wochen, sofern nicht anders vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

EPNET betreibt technische Einrichtungen (EDV Systeme) mit dem Zweck den Breitband Internet Zugang (als Sub Provider) zu ermöglichen. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Standardleistungen und Zusatzleistungen durch EPNET, sonstige Dienste und Leistungen sowie die Lieferung von Hardware durch EPNET gemäß den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen/Preislisten, Entgeltbestimmungen und SLA’s oder eines allenfalls vereinbarten Aktionsumfanges. Der Internetzugangsdienst von EPNET und sonstige Dienste und Leistungen ermöglichen den Abruf von Texten, Daten und graphischen Darstellungen, die von EPNET oder anderen Anbietern sowie von anderen Diensten und Netzen angeboten werden und zwar bei Vorliegen der von EPNET mitgeteilten Hard- und Software Voraussetzungen. Zusatzleistungen werden von EPNET nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden und gegen gesondertes Entgelt erbracht. EPNET ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Werden Firewalls oder Virenschutz angeboten, so nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik keine absolute Sicherheit und volle Funktionsfähigkeit gegeben ist. IP-Connectivity zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe technischer Möglichkeiten. Der Kunde hat das Internet unter Beachtung aller anwendbaren Gesetze und der Bestimmungen betreffend “illegale und schädigende Inhalte” (Verhaltenskodex) zu nutzen. Weiter unterwirft sich der Kunde der “Netiquette” Es handelt sich dabei um Verhaltensstandards, denen sich Internet- Nutzer weltweit freiwillig unterwerfen. Bei Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, behält sich EPNET Preisänderungen vor, insbesondere bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten, unlimitierten Zugängen, überproportionalem Datenverkehr und Erhöhung der EPNET entstehenden Unkosten. Das Kündigungsrecht nach § 25 Abs. 3 TKG 2003 bleibt davon unberührt.

3. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB können von EPNET vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf http://www.epnet.at abrufbar. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl.Nr. 140/1979, (KSchG) sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt. EPNET verpflichtet sich, bei derartigen Änderungen seine Kunden auf die neuen AGB´s unter http://www.epnet.at hinzuweisen.

4. Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seine Firmenbuchnummer EPNET sofort anzuzeigen.Anzeigen auf Zahlungsinstrumenten erfüllen nicht die Anzeigepflicht, die Anzeige per E-Mail ist dafür ausreichend. Gibt der Kunde Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen EPNET als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Rechtlich bedeutsame Erklärungen EPNET können an die vereinbarte E-Mail Adresse von EPNET rechtswirksam mitgeteilt werden. Hierfür verpflichtet sich der Kunde diese Mailadresse regelmäßig abzurufen. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform. Ein Telefax oder eine E-Mail erfüllt die Schriftform. Gegenüber Konsumenten bleibt §10 Abs. 3 KschG unberührt. Der Kunde erhält eine Kopie der Anmeldung.Der Kunde sorgt dafür dass zu dem mit EPNET vereinbarten Termin eine Person mit Wissen und Willen des Kunden anwesend ist, die zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Herstellung des Anschlusses für den Kunden berechtigt ist.Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.EPNET ist berechtigt, die Annahme der Anmeldung von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden (Kaution, Bankgarantie, ect.) oder von einer Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen.EPNET ist auch berechtigt in begründeten Fällen (zB. Offene Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen, Verdacht des Missbrauches des Zugangs, Realisierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich) die Anmeldung abzulehnen.

5. Bedingungen zur Herstellung eines Internetanschlusses über Funk/Kabel (Hard- und Software)

EPNET überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnissen die notwendige Hard- und Software, sofern es sich um Funk / Kabelanschlüsse handelt. Die Hard- und Software bleibt Eigentum von EPNET. Der Kunde hinterlegt eine entsprechende Kaution, die BAR bei Installation zu entrichten ist. Nach Beendigung des Vertragsverhältnis und einwandfreier Retournierung der Hard- und Software erhält der Kunde die Kaution ebenfalls retourniert. Der Kunde haftet für alle Schäden an der Hardware, so lange sie sich in seiner Obhut befinden.Dem EPNET Kunden wird eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software und der begleitenden Dokumentation für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.Ohne das Einverständnis von EPNET darf der Kunde weder die Hard- noch die Software an Dritte übertragen. Die Art des Zugangs richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung. EPNET ist bei jeder Verletzung des Kunden für alle ihm daraus erwachsenden Nachteile schad- und klaglos zu halten. Für Software, die von EPNET weder erstellt noch angeboten wird, übernimmt EPNET keine Gewähr und Haftung für Mängel und dadurch verursachte Schäden. Vom Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind einzuhalten. Falls vom Kunden Abänderungen oder Konfigurationen der Software und der dafür benötigten Systemeinstellungen am PC eigenmächtig durchgeführt werden, leistet EPNET keine Gewähr und haftet nicht für dadurch verursachte Schäden.

6. Verfügbarkeit von Internetzugängen über EPNET

Der Internetzugang von EPNET ist für den Kunden grundsätzlich 24 Stunden pro Tag verfügbar, ausgenommen bei Fällen höherer Gewalt, während notwendiger Wartungszeiten und je nach Auslastung, Verkehrslage bzw. Betriebszustand der für den Zugang zum Internet oder zu Diensten von EPNET bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze, kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen.
. Die Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der an EPNET angeschlossenen bzw. über EPNET zugänglichen Datenbanken oder Dienste von Anbietern richtet sich nach den von den Betreibern bzw. Anbietern dieser Dienste gestellten Bedingungen der Inanspruchnahme und Betriebszeiten. Die Inanspruchnahme solcher Datenbanken oder Dienste kann den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfordern.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit den Traffic zu seiner Anbindung unter http://www.epnet.at abzurufen. Diese Informationen sind mit dem Kunden eigenem Passwort geschützt und nur für den einzelnen Kunden bestimmt. Bei Anschlüssen ab 2010 werden nur mehr unlimitierte Anschlüsse angeboten, die auch nicht mehr im Traffic Control ersichtlich.

7. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Internetanbindungen

Der Kunde stimmt zu, dass er den EPNET Internetanschluss nicht zur Übertragung von illegalen Inhalten (Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze, Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil- und Strafgesetz etc.) nutzt. Weiter stimmt er zu, folgendes zu unterlassen, bzw. die Teilnahme an nachfolgenden Punkten nicht zu fördern oder sie zu bewerben:
· Sendung vom Empfänger unerwünschter „Junk-Mail“ oder Massen-E-Mail aus kommerziellen oder nicht kommerziellen Gründen;
· Senden von Kettenbriefen oder Verkaufssystemen mit Pyramidenschema; · Senden von Mail-Bomben (d.h. senden von entweder sehr großen oder sehr vielen E-Mails mit der Absicht, den Empfänger zu belästigen oder die Systeme eines Internet-Service-Providers zu stören);
· Beschädigen eines Systems oder Blockade dessen Internet-Zuganges, Fälschen oder Blockieren von Headern und /oder Adressen oder Durchführung irgendeiner anderen Aktion, deren Zweck es ist, die wahre Identität des Kunden zu verbergen oder Dritte zu diskreditieren;
· Eintragen Dritter in E-Mail-Listen, sofern der Kunde keine ausdrückliche Genehmigung dafür besitzt; Veröffentlichen von Binärdaten (d.h. Dateien wie Bilder, Audio-Clips etc) in Newsgroups außer jenen, die speziell für die Veröffentlichung von Binärdaten eingerichtet wurden;
· Unerlaubt auf irgendeinen Teil des EPNET Netzwerkes oder das Netzwerk Dritter zuzugreifen mit dem Ziel des Ausspähens von Daten, die nicht ihn selbst betreffen;
· Wissentlich Viren, Würmer und/oder Trojans verschicken.

7.1. Antispam

EPNET kann nach Möglichkeit eingehende E-Mails blockieren, welche als Spam (oder Spamverdacht) identifiziert werden um seine Kunden vor unerwünschten Datenmüll zu schützen. Die Erkennung von Spams wird mit Hilfe dritter (Blacklists) und eigenen Technologien durchgeführt. Einen „100 Prozent“ Schutz kann Aufgrund ständig neuer auftreteneden Gefahren nicht gewährleistet werden. EPNET ist bemüht jedwede Beeinträchtigung im laufenden Mailverkehr durch möglicherweise zu Unrecht geblockte Mailserver zu verhindern, hat aber keinen Einfluss auf fremde Mailserver die zu Recht aufgrund von unzulänglichen Konfigurationen geblockt werden. Eine Haftung für blockierte E-Mails sowie daraus möglicherweise resultierender Folgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Diese Funktionen sind nicht als Ersatz von lokalen Viren Schutzprogrammen zu sehen. Diese und weitere Gefahren aus dem Internet sollten grundsätzlich auch durch lokale Mechanismen geschützt werden.

8. Sicherheit, Missbrauch und Schadenersatz

Die EPNET Accountdaten, das sind die von EPNET vergebene Zugangskennung (Login) und das persönliche Kennwort (Passwort), bilden die Grundlage für die Benützung des Internetdienstes von EPNET.Bei telefonischer Anfrage durch den Kunden werden Zugangskennung, Passwörter und/oder e-mail Adressen zum bezughabenden Internetanschluss über Telefon oder Fax von EPNET nur dann bekannt gegeben, wenn der Kunde von EPNET zurückgerufen wird. Die Mitteilung von Zugangskennung, Passwörtern und/oder e-mail Adressen erfolgt ausschließlich an die Adresse des Kunden, außer es wird EPNET eine schriftliche Einverständniserklärung zur Weiterleitung dieser Daten vom Kontoinhaber vorgelegt.Um die missbräuchliche Verwendung seiner Teilnehmerdaten zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, insbesondere seine Teilnehmerdaten geheim zu halten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen, jeden Missbrauch seiner Teilnehmerdaten zu unterlassen und zu unterbinden, jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Teilnehmerdaten sofort an EPNET zu melden, jeden Schaden zu ersetzen, den er durch Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung seiner Teilnehmerdaten schuldhaft veranlasst hat.Als Missbrauch gilt auch jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder Daten auf Einrichtungen von EPNET oder auf Einrichtungen bzw. Datenbanken oder Diensten, die über den Internetzugangsdienst von EPNET erreichbar sind.Als Missbrauch gilt ferner die Bereitstellung von Daten zur Abfrage, die gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bestimmungen “Illegale und schädigende Inhalte” (Verhaltenkodex) ganz oder teilweise nicht entsprechen. EPNET ist berechtigt, derartige Daten sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu löschen. Abgefragte Informationen/Daten dürfen nicht, entgegen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen bzw. entgegen den vom Anbieter der Datenbank bzw. des Dienstes diesbezüglich erlassenen Bestimmungen, verwendet werden.Werden Leistungen von EPNET von unberechtigten Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für alle dadurch anfallenden Entgelte aus den Telekommunikationsdienstleistungen.

9. Vergabebedingungen für Domain Namen

EPNET vermittelt und registriert die beantragte Domain im Namen des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. EPNET fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden (Domaininhaber) und der Registrierungsstelle direkt.Für Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der NIC.AT Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (http://www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von EPNET auf Wunsch zugesandt. Diese haben alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Kunden ist es insbesondere untersagt, bei Erlangung eines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (Namensrechte, Markenrechte etc.) oder sonstige Schutzrechte zu verletzen. Kunden haben EPNET hinsichtlich aller derartigen Verletzungen schad- und klaglos zu halten.

10. Änderung der Entgelte

EPNET behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Stromkosten, Telekommunikationsleitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor.Dies gilt auch bei Änderungen oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Soweit anwendbar bleibt die Regelung des §25 ABS. 3 TKG 2003 unberührt.

11. Nachverrechnung bei Überschreitung

Der Kunde akzeptiert die von EPNET in der jeweiligen Leistungsbeschreibung/Preisliste angegebene Limit. Beieiner Überschreitung des Limits in einem Monat behält sich EPNET eine Verrechnung nach dem jeweiligenVolumenspreis pro über MB dem Limit verbrauchter Volumeneinheit vor.

12. Preise, Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung, Vorauszahlung

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Antrag angeführten Preise. EPNET behält sich Preisänderungen vor. Abrechnungsgrundlage ist die im Traffic-Control ersichtliche monatliche Datenmenge von Up- und Download. Aktionen sind zeitlich beschränkt und können nach Bedarf und Erfolg von EPNET beliebig verändert werden. Die Rechnungslegung für alle Leistungen erfolgt durch EPNET in einer separaten Rechnung gemäß dem vom Kunden definierten Rechnungsmodus (Erlagscheinverfahren oder Bankeinzugsverfahren). Die Entgeltforderungen von EPNET werden bei Zahlung mit Erlagschein mit Zugang der Rechnung fällig, sofern in der Rechnung keine andere Fälligkeit angegeben ist. Bei Zahlung mit Erlagschein ist EPNET ermächtigt, ein Manipulationsentgelt pro Rechnung zu fordern. Beim Bankeinzugsverfahren wird der Rechnungsbetrag im gleichen zeitlichen Abstand wie beim Erlagscheinverfahren eingezogen. Allfällige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Verzugszinsen liegt 5 v.H. über dem jeweils gültig verlautbarten Basiszinssatz. Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit des Entgelts kapitalisiert. Dem Kunden kann für Verrechnungszwecke eine Kunden- sowie eine Rechnungsnummer zugeordnet werden. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe der Kundennummer oder der Rechnungsnummer, so tritt Zahlung erst mit deren Zuordnung ein. Im Falle des Verzuges des Kunden sind vom Kunden alle Inkasso- und Mahnspesen sowie die für das Einschreiten von Rechtsanwälten einschließlich der Inkassobüros anfallenden Kosten maximal zu den für diese geltenden Tarifen zur notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.Monatliche Pauschalbeträge werden zu Beginn des Vertragsverhältnisses (Grundentgelte, Pauschalentgelte, sonstige monatliche Entgelte)anteilsmäßig verrechnet. Falls der Kunde das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung berechtigt auflöst, ist der monatliche Pauschalbetrag vom Kunden auch nur anteilsmäßig zu bezahlen; für Berechnungszwecke wird der Monat mit dreißig Tagen festgelegt.Monatliche Pauschalbeträge werden im Voraus in Rechnung gestellt. EPNET ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie oder durch Bareinzahlung erfolgen. Die vereinbarten Preise bzw. sonst enthaltenen Entgelte werden ausschließlich in Euro angegeben.Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich EPNET vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

13. Übernahme des Vertrages

Sofern dieses Vertragsverhältnis nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt, ist EPNET berechtigt, den gesamten Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen. Unterliegt dieses Vertragsverhältnis dem Konsumentenschutzgesetz, so kann der gesamte Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ohne schuldbefreiende Wirkung auf einen Dritten übertragen werden. Die Übertragung wird mit der Mitteilung an den Kunden wirksam.In diesen Vertrag kann anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern der Kunde alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis auf den neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis zum Wirksamwerden des Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige Ansprüche mithaftet. Der Eintritt wird erst mit der schriftlichen Zustimmung von EPNET wirksam.

14. Einwände – Streitbeilegung

Einwände gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen 2 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei EPNET zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Konsumenten werden auf die Rechtsfolgen der Unterlassung von rechtszeitigen Einwänden fristgerecht hingewiesen. Als schriftliche Mitteilung gilt auch eine Benachrichtigung per E- Mail als vereinbart. Im Bankeinzugsverfahren hat der Kunde das Recht, innerhalb von 42 Tagen nach Abbuchen des Rechnungsbetrages ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung des Rechnungsbetrages bei seinem kontoführenden Bankinstitut zu veranlassen. Erfolgt die Rückbuchung auf Grund eines Fehlers des Betreibers so gehen die Bankspesen zu Lasten von EPNET, erfolgt sie auf Grund eines Fehlers des Kunden, so gehen sie zu Lasten des Kunden.Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen.EPNET verpflichtet sich, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht um herangetragenen Fall mitzuteilen.

15. Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

16. Sperre und Sicherheitsleistung

EPNET ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn
· der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug ist und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Sperre erfolglos gemahnt wurde oder
· der Kunde Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere auch solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes (z.B. Virenversand) oder dem Schutz Dritter dienen oder den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, verletzt der
· keine Haftungserklärung eines gesetzlichen Vertreters/Sachwalters im Falle des Verlusts oder der Beeinträchtigung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit vorliegt oder
· die offenen Entgelte den Betrag der Sicherheitsleistung überschreiten und der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist, obwohl er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Sperre erfolglos gemahnt wurde. Die mit der Sperre verbundenen Kosten, einschließlich jene der Wiedereinschaltung, sind vom Kunden zu ersetzen. Eine Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der laufenden Entgelte. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtung der §§9.2.4,9.2.5 oder 10 verstoßen, ist EPNET berechtigt den Zugang des Kunden bei Gefahr in Verzug ohne vorherige Verständigung zu unterbrechen. Der Kunde kann zum Ersatz der daraus entstehenden Kosten der Nachforschung, Erkennung und der Verfolgung verpflichtet.Die Aufhebung der Sperre bzw. neuerliche Aktivierung des Anschlusses erfolgt frühestens einen Werktag (außer Samstag) nach der vollständigen Bezahlung des Betrages (inklusive Kosten für die Sperre bzw. Aufhebung der Sperre lt. Tarifblatt bar oder auf dem Konto von EPNET.

17. Dauer der Vereinbarung, Kündigung, fristlose Auflösung, Irrtum

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer für EPNET-Produkte beträgt 12 Monate (ab 11.2007), sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. (Bei zeitlich begrenzten Aktionen kann auch 24 Monate Bindefrist sein). Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wurde. Prinzipiell wird die Mindestvertragslaufzeit bei jedem vorhandenen oder zukünftigen Produkt zusätzlich bei Vertragsabschluss angegeben, welche dann die Gültigkeit erlangt. Ein Umstieg auf ein anderes Produkt (Tarifmodell) ist mittels Ummeldeformular monatlich gratis möglich. Es tritt dann auch die neue Mindestbindedauer in Kraft.
Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.
Eine Kündigung durch EPNET kann aus technischen Gründen, bei Sperre oder bei Einstellung eines Dienstes erfolgen. Bei Vorliegen eines dieser Auflösungsgründe kann das gesamte Vertragsverhältnis jederzeit zum Monatsende seitens des Betreibers aufgelöst werden.Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden oder der Tod des Kunden beendet das Vertragsverhältnis mit Ende des Monats. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften, soweit gesetzlich zulässig, Nachlass bzw. die Erben für Entgelte.Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug oder hat er mehr als 2 Rechnungen offen, so kann EPNET unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung das Vertragsverhältnis auflösen, wenn der Kunde erfolglos gemahnt wurde. Verletzt der Kunde vertragliche oder gesetzliche Pflichten, insbesondere auch solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, so kann EPNET das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auflösen.Weiters ist EPNET zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Kunde wiederholt gegen die genannten Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die “Netiquette” oder gegen den “Verhaltenskodex” verstößt oder durch ungebetenes Werben (§ 107 TKG 2003), aggressives Direct Mailing oder in anderer Form andere Teilnehmer belästigt, diese bedroht oder schädigt oder sonst wiederholt gegen Gesetze verstößt.Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet unverzüglich alle im Eigentum von EPNET stehenden Geräte, (Modem, Kabel, Antenne, Softw. CD,) an EPNET zurückzugeben.EPNET ist berechtigt, bei Nicht Einhaltung der Rückgabe oder Verzug, die Wohnung zu betreten und die Geräte abzuholen.Der Kunde bzw. Hauseigentümer ist verpflichtet den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, sind zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht berechtigt.

18. Haftung – Gewährleistung

Für Forderungen EPNET gegen Dritte aus der unbefugten Inanspruchnahme von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdienstleistungen haftet der Kunde neben dem Dritten als Gesamtschuldner, wenn er von der Inanspruchnahme wusste oder fahrlässig nicht wusste.EPNET haftet für verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden).Bei Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, ist die Haftung EPNET für alle Lieferungen und Leistungen für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden), Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, Zinsenverlust, Schäden des Kunden aus Ansprüchen Dritter angeschlossen. Sofern EPNET haftet, ist die Höhe der Ersatzpflicht gegenüber jenen Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes sind, mit Euro 800,00 beschränkt.EPNET haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, die nicht in seine Sphäre fallen oder die für angekündigte betriebsnotwendige Arbeiten erforderlich sind.EPNET haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit von Anbieterdaten Dritter sowie für übermittelte oder abgefragte Daten.Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen (zB. Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze, Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz,Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil- und Strafgesetz).Bei Verletzung dieser gesetzlichen Beschränkungen hat der Kunde EPNET für alle ihm daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.Die Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bleibt unberührt.

19. Datenschutz, Mediengesetz, illegale und schädigende Inhalte

EPNET ermittelt und verarbeitet als Stammdaten Vorname, Nachname, akademischen Grad, Firma, Branche, Berufsbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner bei Firmenanschluss, Telefonnummer, Faxnummer, Bonität, Zahlungsmodalitäten, Bestelldaten, Source und Destination-IP, sämtliche andere logfiles im Rahmen des § 92 TKG 2003, Anschrift des Teilnehmers, Art des Endgerätes, Art, Datum, Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, übermittelte Datenmenge, Zahlungsinformationen (z.B. Mahnungen). Diese Daten werden für Zwecke der Besorgung des vertragsgegenständlichen Dienstes und der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet. Im für Verrechnungszwecke notwendigen Ausmaß können Verkehrsdaten gespeichert und übermittelt werden. Die Daten werden spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern sie nicht noch für Verrechnungszwecke benötigt werden.Soweit technisch erforderlich, werden Inhaltsdaten zum Zwecke der Erbringung des Dienstes im erforderlichen Mindestausmaß im Sinne von § 101 TKG 2003 gespeichert.Sofern erforderlich, sorgt der Kunde eigenverantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bei der Inanspruchnahme des Dienstes.Übermittelt ein Kunde über Internetzugänge von EPNET personenbezogene Daten, trägt er diesbezüglich die Verantwortung nach dem Datenschutzgesetz. Bei Verwendung von Speichereinrichtungen von EPNET gilt er als Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes. Stellt ein Kunde über ein “Schwarzes Brett”, eine Datenbank, eine Homepage oder über sonstige Systeme oder Einrichtungen Informationen oder Daten Dritten öffentlich abrufbar zur Verfügung, hat er die Stellung des Medieninhabers im Sinne des Mediengesetzes. Der Kunde hat ein Impressum zu erstellen, welches für alle User sichtbar die Anschrift des Anschlussinhabers beinhalten muss. Stellt ein Kunde über eine persönliche “Homepage”Daten zur Abfrage durch Dritte zur Verfügung oder verbreitet er auf andere Art Inhalte, hat er die anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie die Bestimmungen betreffend “Illegale und schädigende Inhalte” (Verhaltenskodex) einzuhalten; der Kunde ist für den Inhalt der Homepage bzw. derzur Abfrage bereitgestellten Daten allein verantwortlich. Der Kunde hat EPNET schad- und klaglos zu halten, falls EPNET für derartige Inhalte zur Verantwortung gezogen wird.Der Kunde verfügt über alle Berechtigungen hinsichtlich Wort-, Bild-, Ton- und sonstigen Materials, das er dem Betreiber zu Erstellung einer Homepage zur Verfügung stellt, widrigenfalls der Kunde EPNET für alle entstehenden Schäden schad- und klaglos hält.Bei Inhalten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, hat der Kunde durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch den Schutzwürdigen ausgeschlossen ist.Gibt es Sperreinrichtungen, wonach Kindern oder Jugendlichen der Zugang zu gewissen Inhalten verwehrt ist, so liegt es in der Verantwortung des Erziehungsberechtigten, die Zutrittsbeschränkung zu überwachen. Personen, die nicht volljährig sind, ist der Zugang zum Internet nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.

20. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von EPNET Der Kunde ist berechtigt, mit Forderungen gegen EPNET aufzurechnen, die in rechtlichem Zusammenhang mit den Forderungen EPNET gegen den Kunden stehen oder gerichtlich anerkannt sind oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit von EPNET. Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, sind weder zur Aufrechnung mit Forderungen EPNET noch zur Zurückbehaltung von Zahlungen bei behaupteten, von EPNET nicht anerkannten Mängeln berechtigt.

21. Verpflichtungen von Wiederverkäufern

Wiederverkäufer sind verpflichtet, alle aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ergebenden Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen.Wiederverkäufer haften EPNET für alle aus der Unterlassung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden.

22. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

Es gilt österreichisches Recht. Für jene Konsumenten, die nicht dem KSchG unterliegen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Gerichtsstand Freistadt OÖ.

23. Sonstige Regelungen

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.